Allgemeine Geschäftsbedingungen

NEUMANN’S
Entrümpelungen – Umzüge – Transporte
Haushaltsauflösungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

a. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.

b. Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur tritt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhergesehene Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird. Bezogen auf die gesamt abgerufenen Dienstleistungen.

c. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

d. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, verpflichtet ihn dies nicht, die Zahlung des Frachtlohns an den Möbelspediteur aufzuschieben oder nur teilweise zu leisten.

e. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hoch empfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

f. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen vermittelte Handwerker haftet nicht der Möbelspediteur.

g. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind nicht berechtigt, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten.

h. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

i. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem abgetretenen Recht zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten, bezogen auf einem vom Auftraggeber gewünschte Zusatzversicherung, zu im Vertrag gesondert vereinbarten Kosten, wenn dies zu dem Leistungsabschluss.
Bei Vertragsunterzeichnung ist mit Abschluss des Auftrages von Räumung, Entrümpelung und Haushaltsauflösung es eindeutig vereinbart, dass die Besitzansprüche ab Unterzeichnung des Vertrages auf den Auftraggeber vollständig übergehen.

j. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses aus schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs trifft den Absender.

k. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

l. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Bar auslagen in nennenswertem Betrag sind in der Rechnung zu ergänzen. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut zurückzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

m. Rücktrittsrecht und Stornierungskosten
Mit Vertragsabschluss, auch in mündlicher Form, gilt die Wahrung und Einhaltung des 14-tägigen Rücktrittsrechts nur in mindestens 1 Monat vor Leistungsbeginn geschlossenen Vertrag. Ansonsten wird ein 5-tägiges Rücktrittsrecht mit Beginn des geschlossenen Vertrages gewährt. Das Recht des Rücktritts bedarf nur in schriftlicher Form der Bekanntgabe und termingerechten Einsendung. Das Möbelspediteur Unternehmen behält sich vor, Stornierung mit 25 prozentiger Stornogebühr von der Vertragsumme zwecks Geschäftsaufwands einzufordern.

n. Lagerkosten
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransport ALB. Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

o. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten, auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transport zusammenhängen, ist das Gericht desjenigen Bezirks, wo sich die Firma befindet, zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt ausschließlich die gesetzliche Regelung.
Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

p. Verbindlichkeit des Vertrags
Mit Vertragsabschluss werden diese AGB’s auf sämtliche bezogene Dienstleistungen des o. g. Unternehmens anerkannt und mit der Unterzeichnung als verbindlich gesehen. Änderungen nur in schriftlicher Form. Es gilt deutsches Recht.

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